Fitness & Gesundheit nimmt ihren Hallensport nach den Herbstferien mit geringen zeitlichen Veränderungen wieder auf

Die zeitlichen Veränderungen sind in den Sportangeboten auf unserer Homepage nicht berücksichtigt. Informationen hierüber erteilen alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter! Aufgrund des steigenden Covid-19 Inzidenzwertes auch für Hannover wird noch einmal besonders auf die einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln im Sporthallenbereich hingewiesen. Beim Betreten und Verlassen des Sporthallenbereiches ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Erst nachdem jede*r […]

von

 Renate Mohrmann

 | 26.10.2020,

 20:59

Die zeitlichen Veränderungen sind in den Sportangeboten auf unserer Homepage nicht berücksichtigt. Informationen hierüber erteilen alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter!

Aufgrund des steigenden Covid-19 Inzidenzwertes auch für Hannover wird noch einmal besonders auf die einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln im Sporthallenbereich hingewiesen.

Beim Betreten und Verlassen des Sporthallenbereiches ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Erst nachdem jede*r Teilnehmer*in ihren/seinen Platz in der Halle eingenommen hat, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

Auf ausreichende Lüftung (offene Fenster, offene Türen) ist zu achten.

Sportgeräte in den Sporthallen sind nach der Benutzung zu reinigen.

Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen. (Beachtung der Teilnehmerzahl nach entsprechender Hallengröße). Körperliche Begrüßung (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen. Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch). Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

Eine Teilnahme am Sportbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei symptomfreiem Gesundheitszustand möglich. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot sowie sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen. Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.

Bei Einhaltung der o.g. Verhaltens- und Hygieneregeln steht dem sportlichen Treiben nichts im Wege.

Allen Sportler*innen wünscht die Spartenleitung viel Spaß und gute Gesundheit!